Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Rechte
und Pflichten aus dem Beherbergungsvertrag
gültig
für die Appartements der Strandburg auf
Juist
1.) Der Gastaufnahmevertrag
gilt als geschlossen, wenn die Reservierung eines Appartements vom Gast
bestellt und vom Vermieter bestätigt wurde - schriftlich als auch
mündlich. Der Gastaufnahmevertrag verpflichtet Gast und Vermieter
zur Einhaltung.
2.) Die Strandburg als
Vermieter verpflichtet sich, dem Gast eine Ferienwohnung in einwandfreier
Beschaffenheit nach gesetzlichen Vorschriften oder marktüblichen Gepflogenheiten
zur Verfügung zu stellen. Als Vermieter sind wir verpflichtet, dem
Gast eine andere Unterkunft zu beschaffen oder Schadenersatz zu leisten,
wenn wir nicht in der Lage sind, das zugesagte Appartement trotz Bestätigung
zu stellen.
3.) Wenn der Gast vor
Beginn des Aufenthaltes vom Vertrag zurücktritt oder später an-
bzw. eher abreist als vereinbart, so ist es verpflichtet, der Strandburg
als Vermieter für die Tage, an denen er die reservierte Ferienwohnung
nicht in Anspruch nimmt, den vereinbarten Mietpreis abzüglich der
ersparten Eigenkosten zu zahlen. Die Zahlung wird spätestens fällig
am letztem Tag der vereinbarten Mietzeit bzw. am Tag der Abreise.
Als ersparte Eigenkosten werden
5% des vereinbarten Appartementpreises in Ansatz gebracht.
4.) Abweichende Vereinbarungen
oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten
einzelne Bestimmungen des Vertrages – einschließlich der Geschäftsbedingungen
– unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
nicht.
Anschrift:
Inselresidenz Strandburg,
Strandstraße 4, 26565 Juist, Telefon 04935-80 70
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