Allgemeine Geschäftsbedingungen 
Rechte und Pflichten aus dem Beherbergungsvertrag
gültig für die Appartements der Strandburg auf Juist

1.)    Der Gastaufnahmevertrag gilt als geschlossen, wenn die Reservierung eines Appartements vom Gast bestellt und vom Vermieter bestätigt wurde - schriftlich als auch mündlich. Der Gastaufnahmevertrag verpflichtet Gast und Vermieter zur Einhaltung.

2.)   Die Strandburg als Vermieter verpflichtet sich, dem Gast eine Ferienwohnung in einwandfreier Beschaffenheit nach gesetzlichen Vorschriften oder marktüblichen Gepflogenheiten zur Verfügung zu stellen. Als Vermieter sind wir verpflichtet, dem Gast eine andere Unterkunft zu beschaffen oder Schadenersatz zu leisten, wenn wir nicht in der Lage sind, das zugesagte Appartement trotz Bestätigung zu stellen.

3.)   Wenn der Gast vor Beginn des Aufenthaltes vom Vertrag zurücktritt oder später an- bzw. eher abreist als vereinbart, so ist es verpflichtet, der Strandburg als Vermieter für die Tage, an denen er die reservierte Ferienwohnung nicht in Anspruch nimmt, den vereinbarten Mietpreis abzüglich der ersparten Eigenkosten zu zahlen. Die Zahlung wird spätestens fällig am letztem Tag der vereinbarten Mietzeit bzw. am Tag der Abreise.
Als ersparte Eigenkosten werden 5% des vereinbarten Appartementpreises in Ansatz gebracht.
 
4.)   Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages – einschließlich der Geschäftsbedingungen – unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Anschrift:

 Inselresidenz Strandburg, Strandstraße 4,  26565 Juist, Telefon 04935-80 70